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Förderprogramme Stiftung Oderbruch
Kinderträume: Antragsberechtigt sind Kitas, Grundschulen, Vereine bzw. Freizeiteinrichtungen, Familien oder Einzelpersonen aus dem Oderbruch. Gefördert werden Projekte für Kinder bis 14 Jahre, die - inkl. P.S. - den satzungsgemäßen Zwecken des Antragstellers entsprechen und 2012 realisiert werden. Zur Verfügung stehender Gesamtbetrag 2012: 6.000,00 € Formlose Anträge mit Angaben zum Antragsteller, Ansprechpartner und zum geplanten Vorhaben sind bis zum 15.12.2011 zu richten an: Stiftung Oderbruch Max-Lieber-Str. 26 16269 Wriezen oder per Mail P.S. Manchmal ist die Erfüllung eines Kindertraumes auch sehr persönlich. Im Einzelfall behält sich die Stiftung eine sehr individuelle Unterstützung vor.
Sportfonds: Antragsberechtigt sind Sportvereine aus dem Oderbruch. Gefördert werden Projekte, die den satzungsgemässen Zwecken des Antragstellers entsprechen und 2012 realisiert werden. Zur Verfügung stehender Gesamtbetrag 2012: 750,00 € Formlose Anträge mit Angaben zum Antragsteller, Ansprechpartner und zum geplanten Vorhaben sind bis zum 15.12.2011 zu richten an: Stiftung Oderbruch Max-Lieber-Str. 26 16269 Wriezen oder per Mail
Die Antragsteller müssen Sitz und Tätigkeitsfeld im Oderbruch haben (Oderbruch sind hier die Städte Bad Freienwalde, Oderberg, Seelow und Wriezen, die Gemeinde Letschin sowie die Ämter Barnim-Oderbruch, Falkenberg-Höhe, Golzow, Lebus, Neuhardenberg und Seelow-Land). Die Förderung ist nur im Rahmen der anerkannten Regeln der Gemeinnützigkeit möglich. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
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