Vereinsförderung der Stadt Wriezen

21. 03. 2024

Die Stadt Wriezen fördert seit dem 01.01.2019 die Vereinsstruktur mit der Richtlinie in den Bereichen Jugend, Soziales, Kultur und Sport mit dem Ziel, dass das soziale, gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Engagement in den Vereinen gewürdigt und ermöglicht werden soll.
 

Das Ehrenamt soll durch die Förderung gestärkt werden, da die Vereine durch ihre Tätigkeit einen wichtigen Beitrag für die Allgemeinheit leisten.
Die Grundförderung beträgt 150,00 EUR und kann mittels Zuschlag für jedes aktive jugendliche Mitglied bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Höhe von 5,00 EUR
jährlich aufgestockt werden. Die maximale Förderung für jugendliche Mitglieder beträgt 350,00 EUR. Zusätzlich erhalten Vereine zu einem in der Vereinsförderrichtlinie aufgeführten Vereinsjubiläum eine weitere Förderung. Die Zuwendungshöhe richtet sich nach der Anzahl der Vereinsmitglieder.
 

Die Inanspruchnahme der Grundförderung durch die Vereinsförderrichtlinie erfolgt auf freiwilliger Basis. Für die Inanspruchnahme der Grundförderung ist der Antrag bis zum 31.03.2024 bei der Stadt Wriezen ausgefüllt und unterschrieben im Fachbereich Zentrale Dienste und Finanzen, Frau Blath per Post, per Fax an die 033456 – 49400 oder per Mail an einzureichen.
 

Weitere Informationen zur Richtlinie sowie den Antrag auf Grundförderung finden Sie auf unserer Homepage im Menü Leben & Freizeit unter der Rubrik Kultur & Freizeit.
 

Hinweis: Gemäß § 66 (3) BbgKVerf (Brandenburger Kommunalverfassung) begründet der Haushaltsplan keine Ansprüche und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten. Das bedeutet, dass die Vereine keinen Anspruch aus die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel zur Förderung der Vereine ableiten können. Es handelt sich hier um eine freiwillige Leistung der Stadt Wriezen.

 

Bild zur Meldung: Vereinsförderung der Stadt Wriezen