Der Kinderreisepass hat ausgedient – das müssen Eltern ab 2024 beachten
Aufgrund einer Gesetzesänderung der Bundesregierung wird der Kinderreisepass abgeschafft und kann ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr beantragt werden.
Für eine Reise ins Ausland benötigen Kinder nun einen Personalausweis oder einen Reisepass – genau wie ihre Eltern.
Kinderreisepässe sind zudem nur eingeschränkt nutzbar und müssen wegen europarechtlicher Vorgaben nach Ablauf eines Jahres verlängert oder neu ausgestellt werden. Der normale Reisepass hingegen hat eine längere Gültigkeitsdauer und kann für jede nationale und internationale Reise genutzt werden.
Die Ausstellung dieser Ausweisdokumente beträgt ab Beantragung für Personalausweise 3 Wochen und für Reisepässe zwischen 4 – 6 Wochen. Bitte beachten Sie eine vorherige Terminvereinbarung in unserem Einwohnermeldeamt.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrer regulären Ablauffrist.
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