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Solarpark Altwriezen PDF Drucken E-Mail

Bekanntmachung der Stadt Wriezen gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage „Solarpark Altwriezen“

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen hat am 15.12.2011 in öffentlicher Sitzung für das Gebiet Gemarkung Altwriezen, Flur 3, Flurstücke 60, 13/1 (anteilig), 61 (anteilig) und 59 (anteilig) (Teilflächen der Schweinezucht Altwriezen GbR) gem. § 12 BauGB beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Freiflächen-Photovoltaikanlage „Solarpark Altwriezen“.

Mit diesem Planverfahren werden folgende Planziele angestrebt: Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf Teilflächen der Schweinezucht Altwriezen GbR.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Freiflächen-Photovoltaikanlage „Solarpark Altwriezen“ findet im Zeitraum vom 27. Januar 2012 bis zum 27. Februar 2012 statt.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Freiflächen-Photovoltaikanlage „Solarpark Altwriezen“ liegt in diesem Zeitraum in der Stadtverwaltung Wriezen, Zimmer 17, Freienwalder Straße 50, 16269 Wriezen

während folgender Zeiten:

Montag                                 von 9:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag                               von 9.00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch                              von 9:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag                          von 9:00 bis 15.30 Uhr

Freitag                                   von 9:00 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Während der Auslagefrist können von jedermann Anregungen und Hinweise zu dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Freiflächen-Photovoltaikanlage „Solarpark Altwriezen“ schriftlich oder während der Dienstzeit zur Niederschrift vorgebracht werden.