| Solarpark Altwriezen |
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Bekanntmachung der Stadt Wriezen gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage „Solarpark Altwriezen“  Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen hat am 15.12.2011 in öffentlicher Sitzung für das Gebiet Gemarkung Altwriezen, Flur 3, Flurstücke 60, 13/1 (anteilig), 61 (anteilig) und 59 (anteilig) (Teilflächen der Schweinezucht Altwriezen GbR) gem. § 12 BauGB beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Freiflächen-Photovoltaikanlage „Solarpark Altwriezen“. Mit diesem Planverfahren werden folgende Planziele angestrebt: Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf Teilflächen der Schweinezucht Altwriezen GbR. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Freiflächen-Photovoltaikanlage „Solarpark Altwriezen“ findet im Zeitraum vom 27. Januar 2012 bis zum 27. Februar 2012 statt. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Freiflächen-Photovoltaikanlage „Solarpark Altwriezen“ liegt in diesem Zeitraum in der Stadtverwaltung Wriezen, Zimmer 17, Freienwalder Straße 50, 16269 Wriezen während folgender Zeiten: Montag                               von 9:00 bis 15:30 Uhr Dienstag                              von 9.00 bis 18:00 Uhr Mittwoch                            von 9:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag                        von 9:00 bis 15.30 Uhr Freitag                                 von 9:00 bis 12:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.  Während der Auslagefrist können von jedermann Anregungen und Hinweise zu dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Freiflächen-Photovoltaikanlage „Solarpark Altwriezen“ schriftlich oder während der Dienstzeit zur Niederschrift vorgebracht werden. |






