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Home News Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2012

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2012 PDF Drucken E-Mail

Die Stadt Wriezen behält die Hebesätze aus dem Vorjahr 2011 für das Kalenderjahr 2012 bei.

Grundsteuer-A :                    310 v.H.

Grundsteuer-B:                     425 v.H.

Für Grundstücke, bei denen sich die Bemessungsgrundlage (vom Finanzamt festgelegter Messbetrag) seit der letzten Bescheidschreibung nicht geändert hat, wird durch die öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs.3 des Grundsteuergesetzes vom 07.8.1973 in der derzeit geltenden Fassung i.V.m. § 122 Abs.3 Abgabenordnung (AO) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2011 veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Grundsteuer 2012 wird wie in den zuletzt erteilten Steuerbescheiden festgesetzten Fälligkeitsbeträgen, bei Vierteljahreszahlung am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. und bei Jahreszahlung am 01.07.2012, fällig.

Sollten sich Besteuerungsgrundlagen (z.B. Messbeträge) ändern, werden gem. § 7 (2) des Grundsteuergesetzes i.V.m. § 175 (AO) Änderungsbescheide erteilt.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der

Stadt Wriezen

-Steueramt-

Freienwalder Str. 50

16269 Wriezen

angefochten werden.

Rechtsgrundlagen (gesetzliche Verordnungen und Satzungen) können bei der o.g. Anschrift eingesehen werden.