Achtung Hundehalter - Neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg
Die Stadt Wriezen informiert alle Bürgerinnen und Bürger über die neuen Regeln zur Hundehalterverordnung im Land Brandenburg, welche zum 01.07.2024 in Kraft trat.
Ordnungsbehördliche Anmeldung
Ausführliche Beschreibung
Jede/r Hundehalter/in muss:
Ihren /seinen Hund unverzüglich bei der Stadt Wriezen steuerlich und ordnungsbehördlich anzeigen (unabhängig von Rasse und Größe)
den Hund durch einen Mikrochiptransponder gemäß ISO Standard von einem Tierarzt kennzeichnen lassen.
sein befriedetes Besitztum gegen ein unbeabsichtigtes Entweichen des Hundes sichern
außerhalb des befriedeten Besitztums seinem Hund ein Halsband oder Geschirr mit dem Vor- und dem Zunamen sowie der gegenwärtigen Anschrift des Halters anlegen
auf öffentlichen Straßen, Wegen und Anlagen, die durch das Tier verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos entfernen
bei Änderungen in der Hundehaltung (z.B. Anschaffung eines neuen Hundes, Halterwechsel oder Versterben des angemeldeten Hundes) unverzüglich eine schriftliche Mitteilung an das Ordnungsamt und Steueramt machen
sich zu den gesetzlichen und ortsgebundenen Regularien zur Leinenpflicht, zum Maulkorbzwang und zum Mitnahmeverbot selbstständig informieren (HundehVBbg/Satzungen/Ordnungsbehördliche Verordnungen usw.)
Rechtsgrundlage
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden im Land Brandenburg
HUNDEHALTERVERORDNUNG
Formular
Neuanmeldung: Anzeige der Hundehaltung gemäß § 2 Abs. 2 der Hundehalterverordnung vom 24. Juni 2024 + Steueranmeldung
FORMULAR
Anmeldung von Bestandshunden: Anzeige der Hundehaltung gemäß § 2 Abs. 2 der Hundehalterverordnung vom 24. Juni 2024 + Steueranmeldung
FORMULAR
Kontakt
Frau Meyer
SB allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Telefon: 033456/49161
E-Mail:
Gebühren Anzeige Hundehaltung
Das Ordnungsamt ist verpflichtet, für die Anzeige einer Hundehaltung eine Gebühr nach der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales (GebOMIK), Tarifstelle 8.4.1 des Landes Brandenburg zu erheben Die Mindestgebühr beträgt 15 Euro bis höchstens 300,00 Euro.
Die Stadt Wriezen erhebt rückwirkend ab 01.02.2025 eine Mindestgebühr in Höhe von 15,00 Euro.
Steuerliche Anmeldung
Ausführliche Beschreibung
Besteuert wird das Halten von Hunden zu persönlichen Zwecken. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. Auf Antrag können Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen gewährt werden.
Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt.
Einzug der Hundesteuer per Lastschrift
Sofern Sie beabsichtigen, die Hundesteuer per Lastschrift von Ihrem Konto einziehen zu lassen, ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates durch Sie erforderlich. Bitte füllen Sie dazu den entsprechenden Vordruck aus und übersenden diesen an die Stadtkasse der Stadt Wriezen.
Rechtsgrundlage
Hundesteuersatzung der Stadt Wriezen HUNDESTEUERSATZUNG
Formular
Neuanmeldung: Anzeige der Hundehaltung gemäß § 2 Abs. 2 der Hundehalterverordnung vom 24. Juni2024 + Steueranmeldung
FORMULAR
Kontakt
Frau Balzer
SB Liegenschaften & Steuern
Telefon: 034456/ 49139
E-Mail:
Bild zur Meldung: Achtung Hundehalter - Neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg