Öffentliche Bekanntmachung der Grundsteuer für das Jahr 2023
Die Stadt Wriezen behält die Hebesätze aus dem Vorjahr 2022 für das Kalenderjahr 2023 bei.
Grundsteuer- A : 310 v.H.
Grundsteuer- B: 425 v.H.
Für Grundstücke, bei denen sich die Bemessungsgrundlage (vom Finanzamt festgelegter Messbetrag) seit der letzten Bescheidschreibung nicht geändert hat, wird durch die öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs.3 des Grundsteuergesetzes vom 07.8.1973 in der derzeit geltenden Fassung i.V. m. § 122 Abs.3 Abgabenordnung (AO), die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2022 veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Grundsteuer 2023 wird wie in den zuletzt erteilten Steuerbescheiden festgesetzten Fälligkeitsbeträgen, bei Vierteljahreszahlung am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. und bei Jahreszahlung am 01.07.2023 fällig.
Sollten sich Besteuerungsgrundlagen (Steuermessbetrag oder Hebesatz) ändern, werden gem. § 27 (2) des Grundsteuergesetzes i.V. m. § 175 (AO) Änderungsbescheide erteilt.
Diese Bekanntmachung hat mit dem Tag der Veröffentlichung die Rechtswirkung eines Steuerbescheides.
Gegen die Steuerfestsetzung für das Kalenderjahr 2023 ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Erscheinen der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Stadt Wriezen
- der Bürgermeister -
Freienwalder Str.50
16269 Wriezen
zu erheben.
Durch die Erhebung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur rechtzeitigen und vollständigen Zahlung der festgesetzten Grundsteuer nicht berührt.
Rechtsgrundlagen (gesetzliche Verordnungen und Satzungen) können bei der o.g. Anschrift eingesehen werden.
Alle Hebesätze sind zudem im interaktiven Haushalt auf www.wriezen.de unter Rathaus & Politik – digitaler Haushalt – Start interaktiver Haushaltsplan – Doppelhaushalt – 01_Haushaltssatzung § 4 zu finden.
Bild zur Meldung: Öffentliche Bekanntmachung der Grundsteuer für das Jahr 2023