Schulsozialfond des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg stellt jedes Jahr finanzielle Mittel zu den Kosten zur Verfügung, die nicht der Kostentragungspflicht des Schulträgers unterfallen.
Die Stadt Wriezen, als Schulträger der Grund- und Oberschule „S. Allende“, hat im Rahmen der Gewährung von Zuwendungen, aus dem Sozialfonds für Schülerinnen und Schüler, entsprechende Mittel beantragt und bewilligt bekommen.
Wer kann beantragen:
Zielgruppe für die Gewährung der finanziellen Unterstützung sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10, deren Eltern sich in einer finanziellen Notlage befinden.
Von einer finanziellen Notlage ist auszugehen wenn:
- Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII etc.
Des Weiteren im Einzelfall zu entscheidende temporäre finanzielle Notlagen:“
- Alleinerziehende beim Ausbleiben von Unterhaltszahlungen
- Familien mit mehreren Kindern
- schwere Erkrankung eines Erziehungsberechtigten, für den noch keine öffentlichen weiteren Leistungen greifen
- Unfall
- Eintritt einer Behinderung
- Trennung der Eltern
- Todesfall
- Einnahmeausfälle bei Selbstständigkeit der Eltern
- Wohnungsverlust
Für was kann eine finanzielle Unterstützung beantragt werden?
Schülerinnen und Schüler in einer finanziellen Notlage, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) haben, können Leistungen aus dem Sozialfonds, für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, Finanzierung von ein- bzw. mehrtägigen Klassenfahrten, Eintrittsgelder, Fahrtkosten, Verpflegung etc. erhalten.
Sind die Eltern berechtigt einen Antrag auf Leistungen aus dem BuT zu stellen, lehnen dies jedoch ab, sollen entsprechende Leistungen aus nicht aus dem Schulsozialfonds gewährt werden.
In Ergänzung zu den Leistungen aus dem BuT können den Schülerinnen und Schülern darüber hinaus weitere persönliche Ausstattungsgegenstände zur Verfügung gestellt und eine Teilnahme an kostenpflichtigen schulischen Angeboten und Aktivitäten ermöglicht werden.
Wo muss eine finanzielle Unterstützung beantragt werden?
Der Antrag ist an die Schulleitung der Grund- und Oberschule „S. Allende“ zu stellen.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Entscheidung richtet sich nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Bild zur Meldung: Schulsozialfond des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport