Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planungen
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Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 87 Abs. 8 S. 3 BbgBO Entwurf zur Satzung der Stadt Wriezen über die Herstellung und das Vorhalten notwendiger Stellplätze und Fahrradstellplätze (Stellplatzsatzung) Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 87 Abs. 8 S. 3 BbgBO - Entwurf zur Satzung der Stadt Wriezen über die Herstellung und das Vorhalten notwendiger Stellplätze und Fahrradstellplätze (Stellplatzsatzung) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen hat in der Sitzung am 24.11.2022 (DS 13/2022) den Entwurf der Stellplatzsatzung mittels Beschluss gebilligt. Die gemäß § 87 Abs. 8 S. 3 BbgBO erforderliche Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Sämtliche Unterlagen können sowohl hier in digitaler Form (siehe unten) als auch in Papierform im Rathaus Wriezen eingesehen werden. Die Auslegung erfolgt vom 27.01.2023 – 28.02.2023. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird vor der persönlichen Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen eine Terminvereinbarung empfohlen (Mail: ; Tel. 033456-49149). Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Diese werden in die weitere Bearbeitung einfließen. Synopse Richzahlen Anlage zur Stellplatzsatzung
NEU_ Stellplatzsatzung Stadt Wriezen
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Ansprechpartnerin
Stadt Wriezen Bau- und Ordnungsbehördliche Verwaltung Fachbereichsleiterin Frau Jakob
Freienwalder Straße 50 16269 Wriezen
Tel.: 033456/ 49 160 Fax: 033456/ 49 400 e-Mail:
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Ansprechpartner
Stadt Wriezen Bauverwaltung Sachbearbeiter Herr Liebchen
Freienwalder Straße 50 16269 Wriezen
Tel.: 033456/ 49 165 Fax: 033456/ 49 400 e-Mail:
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