Ausschreibungen - Grundstücke

bebautes Grundstück zur Ausschreibung

bebautes Grundstück in Wriezen – Ortsteil Frankenfelde

Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „NICHT ÖFFNEN – ANGEBOT GRUNDSTÜCK“ bis spätestens zum 20.06.2026 um 10:00 Uhr an die Stadt Wriezen, Abteilung Liegenschaften, Freienwalder Straße 50, zu senden.

 

Basisdaten:

  • gemischte Baufläche und Gartenland in 16269 Wriezen Ortsteil Frankenfelde

  • Lage: Dorfplatz 7

  • bebaut mit Wohnhaus ( ca. 97 m² Wohnfläche ) und Nebengebäuden 

  • insgesamt 2.420 m²

    Mindestkaufpreis 74.170,00 € 

     

  • Provisionen oder Vermittlungsgebühren entfallen, da Direktverkauf

  • Besichtigungstermin ist der 19.05.2026 von 17:00 Uhr – 18:00 Uhr mit vorheriger Anmeldung bei Frau Balzer (siehe Kontaktdaten)

 

 

Grundbuchstand:

  • Grundbuchblatt:                     4, laufende Nummer 15

  • Kataster:                                Gemarkung Frankenfelde, Flur 5, Flurstück 101

  • Eigentümer:                           Stadt Wriezen

  • Abteilung II:                            keine Eintragungen 

  • Abteilung III:                           keine Eintragungen

 

 

Bebaubarkeit:

Der vorgelagerte Grundstücksteil ist im Flächennutzungsplan (FNP) als Mischgebiet ausgewiesen und ist mit ca. 1.000 m² dem planerischen Innenbereich im Sinne von § 34 BauGB zuzuordnen. Die rückwärtige Gartenfläche (ca. 1.420 m²) ist dem Außenbereich zuzuordnen, und ist im FNP als Landwirtschaftsfläche deklariert. Es gelten die ortsspezifischen Vorgaben des Denkmalschutzes.

 

 

Gebäudeangaben:

Das Grundstück wurde um  ca. 1900 mit einem Wohnhaus und Nebengebäuden bebaut. Das sanierungsbedürftige Wohnhaus ist teilweise unterkellert und verfügt über einen Dachboden, der teilweise ausgebaut ist.

Versorgungsanschlüsse für Wasser und Strom sind vorhanden. Eine Gasleitung liegt in der vorgelagerten Verkehrsfläche an.

 

 

Ausschluss von Spekulationsgeschäften:

Zur Verhinderung von Grundstücksspekulationen wird der Erwerber vertraglich dazu verpflichtet, das Grundstück nicht innerhalb von 10 Jahren ab Eigentumsumschreibung ohne Zustimmung der Stadt Wriezen zu veräußern, zu vertauschen oder zu verschenken.

 

 

Verfahrenshinweise:

Erwerbsinteressenten haben im Rahmen dieses Gebotsverfahrens die folgenden Mindestkriterien für die Angebotsabgabe zu beachten:

  • Das Angebot muss schriftlich erfolgen.

  • Es muss auf eine bestimmte Geldsumme lauten.

  • Es darf nicht den vorgegebenen Mindestkaufpreis unterschreiten.

  • Dem Angebot ist eine Kaufpreisfinanzierungsbestätigung einer Bank/ eines Finanzierungsvermittlers zur Höhe des Kaufpreisangebotes bzw. ein Nachweis des Kaufpreisangebotes per aktuellem Kontoauszug beizulegen

  • Der SELBSTAUSKUNFTSBOGEN* ist ausgefüllt dem Angebot beizufügen

 

Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „NICHT ÖFFNEN – ANGEBOT GRUNDSTÜCK“ bis spätestens zum 20.06.2026 um 10:00 Uhr an die Stadt Wriezen, Abteilung Liegenschaften, Freienwalder Straße 50, zu senden.

 

Berücksichtigt werden hier nur Angebote, welche den o.g. Kriterien entsprechen und fristgerecht eingegangen sind. Der Zuschlag soll an den Meistbietenden erfolgen.

 

Die finale Kaufentscheidung liegt bei der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wriezen. Es ist geplant, dass diese im Juli 2026 einen entsprechenden Beschluss fasst. Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages könnte dann im September 2026 erfolgen.

 

 

Sonstige Informationen:

Sämtliche im Zusammenhang mit der Veräußerung verbundenen Kosten trägt der Erwerber. Kosten- und Aufwandserstattungen zu Lasten der Stadt sind somit ausgeschlossen.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei lediglich um eine öffentliche und für die Stadt unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufpreisangeboten handelt. Solche Vergabevorschriften wie VOB oder UVGO finden hier keine Anwendung. Veräußerungen unter dem o.g. Mindestgebot sind nicht zulässig. Die Stadt Wriezen behält sich die volle Entscheidungshoheit darüber vor, ob, zu welchem Zeitpunkt, an wen und zu welchen Bedingungen das Grundstück verkauft wird. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hier niedergeschriebenen Angaben wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne direkt an die Liegenschaftsverwaltung der Stadt Wriezen wenden:

 

 

Kontaktdaten:

Telefon:

Frau Balzer: 033456-49139

Frau Siebert: 033456-49134

 

Email:

 

*SELBSTAUSKUNFTSBOGEN

 

Wriezen, 28.04.2026

K. Ilm

Bürgermeister