Formulare zur Wahl

Information für die Wahlvorschlagsträger zur Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Wriezen

 

Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und Einzelbewerberinnen bzw. Einzelbewerber (Wahlvorschlagsträger), die beabsichtigen an der Wahl zur hauptamtlichen Bürgermeisterin / zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Wriezen teilzunehmen, müssen einen schriftlichen Wahlvorschlag einreichen. 

Dieser besteht aus mehreren Formularen: 

 

1.         dem Wahlvorschlag (Anlage 5b),

2.         der Zustimmungserklärung der oder des Bewerbenden (Anlage 7b),

3.         eine Bescheinigung der Wahlbehörde, dass die Bewerberin oder der Bewerber wählbar ist (Anlage 8b),

4.         für jede Unionsbürgerin bzw. jeden Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt über ihre bzw. seine Staatsangehörigkeit und darüber, dass sie oder er nicht in ihrem oder seinen Mitgliedsstaat von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist (Anlage 8c),

5.         Versicherung an Eides statt zur Wählbarkeit (Anlage 8d)

6.         bei Wahlvorschlägen von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Listenvereinigungen eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerberin / des Bewerbers (Anlage 9b) sowie

7.         (sofern erforderlich) die ausreichende Anzahl von Unterstützungsunterschriften (Anlage 6).

 

Für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters 2025 stehen den Wahlvorschlagsträgern im Internet unter der Adresse 

www.wahlen.brandenburg.de/kommunalwahlen/aufstellung-von-wahlvorschlägen

die für die Einreichung eines Wahlvorschlages erforderlichen Mustervordrucke gemäß § 93 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung im PDF-Format zum Ausdrucken zur Verfügung.

 

Nach dem Unterschreiben muss der Wahlvorschlag rechtzeitig bis zum Ablauf der Einreichungsfrist, also spätestens am 10.07.2025, um 12:00 Uhr schriftlich im Original bei der Wahlleitung eingereicht werden. Eine inhaltliche Vorprüfung des Wahlvorschlages erfolgt erst, wenn der Wahlvorschlag schriftlich im Original eingegangen ist. Der fertige Wahlvorschlag sollte deshalb umgehend an die Wahlbehörde übersandt werden.

 

Ansprechpartner für Rückfragen sind:

Frau Kerstin Buchholz (Wahlleiterin), Tel. 033456-49135 und 

Herr Elias Schluchter (stellv. Wahlleiter), Tel. 033456-49127

Per E-Mail erreichen sie uns unter

 

 

Webadresse Online-Portal für die Erfassung der Wahlvorschläge:

https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/kommunalwahlen/aufstellung-von-wahlvorschlaegen

 

 

Hier finden Sie das Formular "Wählbarkeitsbescheinigung"

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlags nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für das „passive Wahlrecht“ erfüllen, also wählbar sind.

Eine Wählbarkeitsbescheinigung erhalten Sie gegen Vorlage eines Personaldokuments bei der Meldebehörde der Stadt Wriezen. Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, erteilen Sie bitte einer Person Ihres Vertrauens eine entsprechende Vollmacht zur Einholung der Bescheinigung. Die Bescheinigung kann auch per E-Mail beantragt werden. Dazu senden Sie uns einen formlosen Antrag mit einer Kopie Ihres Personalausweises.

Gebühren – Entgelte

• keine

Rechtsgrundlagen

• Bundeswahlgesetz ( BWahlG)

• Bundeswahlordnung (BWO)

• Brandenburgisches Landeswahlgesetz (BgbLWahlG)

• Brandenburgische Landeswahlverordnung (BbgLWahlV)

• Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG)

• Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV)

Anträge – Formulare – Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass

• gegebenenfalls Vollmacht

• Antragsformular