Wahlbekanntmachungen der Wahlleiterin
Bekanntmachung über das Wahlergebnis zur Stichwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Wriezen am 12. Oktober 2025
Der Wahlausschuss der Stadt Wriezen hat auf seiner öffentlichen Sitzung am 14.10.2025 nachfolgendes Wahlergebnis festgestellt:
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
Erforderliche Stimmenzahl
Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber Karsten Ilm die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat und somit erneut zum Bürgermeister gewählt worden ist.
Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.
Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Wriezen, den 16. Oktober 2025
Gez. Buchholz Wahlleiterin
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Bekanntmachung über das Wahlergebnis zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Wriezen am 14. September 2025
Der Wahlausschuss der Stadt Wriezen hat auf seiner öffentlichen Sitzung am 16.09.2025 nachfolgendes Wahler- gebnis festgestellt:
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
Erforderliche Stimmenzahl
Der Wahlausschuss stellte fest, dass keiner der Bewerber die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat.
Für die Stichwahl am 12.10.2025 sind nachstehende Bewerber zugelassen:
Bei der Ermittlung und Feststellung der Bewerber für die Stichwahl war kein Losentscheid erforderlich Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvor- schlag eingereicht hat, kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.
Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Be- gründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Wriezen, 17.09.2025 gez.Buchholz Wahlleiterin | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||






