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Stadt Wriezen
 

Wahlbekanntmachungen der Wahlleiterin

Bekanntmachung 

über das Wahlergebnis zur Stichwahl

des hauptamtlichen Bürgermeisters

der Stadt Wriezen am 12. Oktober 2025

 

 

Der Wahlausschuss der Stadt Wriezen hat auf seiner öffentlichen Sitzung am 14.10.2025 nachfolgendes Wahlergebnis festgestellt:

 

Zahl der wahlberechtigten Personen

5.903

Zahl der wählenden Personen 

3.045

Zahl der ungültigen Stimmen 

35

Gültige Stimmen insgesamt

3.010

 

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:    

 

Kennbuchstabe

Name des Wahlvorschlags 
(Wahlvorschlagsträgers) 

Vor- und Familiennamen der Bewerbenden

Stimmenzahl

D 1 

AfD

Thomas Knels

861

D 2 

CDU

Karsten Ilm

2.149

D

 

Summe:

3.010

 

Erforderliche Stimmenzahl

 

Die Stimmenzahl, die mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen umfasst, beträgt mindestens:

1.506

Die Stimmenzahl, die 15 vom Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst, beträgt:

886

Die erforderliche Stimmenzahl für die Wahl zum Bürgermeister beträgt:

1.506

 

 

Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber Karsten Ilm die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat und somit erneut zum Bürgermeister gewählt worden ist.   

 

Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.

 

Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

 

 

Wriezen, den 16. Oktober 2025

 

 

Gez. Buchholz

Wahlleiterin

 

Bekanntmachung

über das Wahlergebnis zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters

der Stadt Wriezen am 14. September 2025

 

Der Wahlausschuss der Stadt Wriezen hat auf seiner öffentlichen Sitzung am 16.09.2025 nachfolgendes Wahler- gebnis festgestellt:

 

Zahl der wahlberechtigten Personen

5.914

Zahl der wählenden Personen

3.551

Zahl der ungültigen Stimmen

13

Gültige Stimmen insgesamt

3.538

 

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

 

 

Kennbuch- stabe

 

Name des Wahlvorschlags

(Wahlvorschlagsträgers)

 

Vor- und Familiennamen der Bewerben- den

 

Stimmenzahl

D 1

AfD

Thomas Knels

956

D 2

WRZ

Nils Nestler

855

D 3

CDU

Karsten Ilm

1727

D

Summe:

3538

 

Erforderliche Stimmenzahl

 

Die Stimmenzahl, die mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen umfasst, beträgt mindestens:

1.770

Die Stimmenzahl, die 15 vom Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst, beträgt:

888

Die erforderliche Stimmenzahl für die Wahl zum Bürgermeister beträgt:

1.770

 

Der Wahlausschuss stellte fest, dass keiner der Bewerber die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat.

 

Für die Stichwahl am 12.10.2025 sind nachstehende Bewerber zugelassen:

 

D 3

Karsten Ilm

Christlich Demokratische Union Deutschlands

1.727

D 1

Thomas Knels

Alternative für Deutschland

956

 

Bei der Ermittlung und Feststellung der Bewerber für die Stichwahl war kein Losentscheid erforderlich

Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvor- schlag eingereicht hat, kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.

 

Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Be- gründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Wriezen, 17.09.2025

gez.Buchholz Wahlleiterin

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