Wahlen
Informationen zur Stichwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 12.10.2025
Die Wahllokale werden in denselben Räumen wie zur Hauptwahl am 14.09.2025 eingerichtet und sind wie gewohnt von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr für die Wahlhandlung geöffnet.
Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte noch einmal mit. Sollten Sie diese nicht mehr haben, können Sie trotzdem im Wahllokal unter Vorlage Ihres Personalausweises wählen.
Wer bereits mit dem Antrag zur Hauptwahl durch Ankreuzen auch für die Stichwahl die Briefwahl beantragt hat, bekommt automatisch die Unterlagen zugesendet. Ebenfalls automatisch erhalten diejenigen die Briefwahlunterlagen, die erst nach dem Hauptwahl- und bis zum Stichwahltermin wahlberechtigt werden.
Wer bisher keinen Wahlschein/Briefwahlunterlagen beantragt hat, die Briefwahl aber für die Stichwahl nutzen möchte, kann diese bis Freitag vor der Wahl, 18:00 Uhr im Einwohnermeldeamt der Stadt Wriezen beantragen. Das geht persönlich oder schriftlich per Brief/E-Mail unter Angabe des Namens, der Anschrift und des Geburtsdatums. Im Bürgerservice der Stadtverwaltung Wriezen stehen eine Wahlkabine und eine Wahlurne bereit, so dass Sie auch direkt dort schon Ihre Unterlagen ausfüllen und den Briefwahlumschlag abgeben bzw. einwerfen können.
Bitte achten Sie darauf, dass ihr Wahlbrief spätestens bis zum Wahltag 18:00 Uhr bei der Stadt Wriezen eingegangen ist.
HIER können Sie (wenn noch nicht geschehen) Ihre Briefwahl beantragen.
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Auf dieser Seite finden Sie folgende Informationen zu den Wahlen 2025:
(für nähere Informationen zu den einzelnen Punkte klicken Sie diese bitte an)
Allgemeine Informationen zur Wahl
Bekanntmachungen der Wahlleiterin
Bekanntmachungen der Wahlbehörde (vertreten durch den Bürgermeister)








