Steuern (Hebesätze)
Hebesätze der Stadt Wriezen
Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) | 310 % |
Grundsteuer B (Grundvermögen) | 425 % |
Gewerbesteuer | 320 % |
kurze Erläuterungen:
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer gehört zu den Gemeindesteuern und wird auch als Real- oder Objektsteuer bezeichnet. Die Höhe der Steuer bezieht sich nur auf das Steuerobjekt (Unternehmen). Die Gewerbesteuer wird von der Stadt Wriezen auf die objektive Ertragskraft eines Unternehmens, also auf den Gewinn erhoben.
Jährliche Gewerbesteuer = Messbetrag des Finanzamtes x Hebesatz der Stadt Wriezen / 100
Grundsteuer A / B
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Sind Sie Eigentümer einer land- und forstwirtschaftlichen Fläche bzw. eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft, ist dafür Grundsteuer A zu zahlen.
Sind Sie Eigentümer eines unbebauten bzw. bebauten Grundstücks, ist dafür Grundsteuer B zu zahlen.
Jährliche Grundsteuer = Messbetrag des Finanzamtes Strausberg x Hebesatz der Stadt Wriezen / 100
Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse am Grundstück wirken sich grundsteuerlich erst im Folgejahr aus. Verkaufen Sie bspw. Ihren Grundbesitz, wird der neue Eigentümer erst ab dem darauffolgenden Jahr grundsteuerpflichtig. Auch für die Bebauung Ihres zuvor unbebauten Grundstücks müssen Sie erst im Folgejahr die erhöhte Grundsteuer entrichten.
Hundesteuer der Stadt Wriezen
Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden und Hundesteuer zu entrichten.
1. Hund | 36,00 € |
2. Hund | 46,00 € |
3. Hund und jeder weitere Hund | 51,00 € |
gefährlicher Hund | 307,00 € |