Sprachstandsfeststellung
Für Kinder, die keine Kindertagesstätte besuchen, jedoch im Jahr 2027 schulpflichtig werden!
Gemäß der Grundschulverordnung vom 02. August 2007 sind Eltern verpflichtet, Ihr Kind im letzten Vorschuljahr einer Sprachstandsfeststellung zu unterziehen. Das betrifft alle Kinder, die keine Kindertagesstätte besuchen, am 30. September das 6. Lebensjahr vollendet haben und 2027 schulpflichtig werden.
Die Sprachstandsfeststellung wird am
Montag, den 09.11.2026
Dienstag, den 10.11.2026
Mittwoch, den 11.11.2026
in der Zeit von 08.00 Uhr bis 10.30 Uhr in der Kindertagesstätte „Marie Juchacz“, Am Schützenplatz 3 in Wriezen durchgeführt.
Bitte melden Sie sich vorher bei der Einrichtung unter der Rufnummer 033456 – 2282 oder per Mail an.
Bitte versäumen Sie den Termin nicht und stellen Sie Ihr Kind an dem oben genannten Tag zur Sprachstandsfeststellung in der Kindertagesstätte „Marie Juchacz“ vor. Die Teilnahmebestätigung ist bei der Schulanmeldung Ihres Kindes in der Schule vorzulegen!
Bild zur Meldung: Sprachstandsfeststellung






